Redakteur Riemer hat den Schuldigen gefunden – den Sozialminister. Stimmt das? Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie sieht bundesweit bei der Kapazitätssituation im Maßregelvollzugseinrichtungen dringenden Handlungsbedarf. Denn die Zahl der Anordnungen gemäß § 64 StGB hat sich seit 2007 nahezu verdoppelt. Insbesondere der gesetzlich verankerte Fehlanreiz bedarf einer Korrektur, weil Patienten des MRV die Möglichkeit einer Entlassung zum Halbstrafentermin haben. Strafgefangene einer JVA haben aber erstmals nach zwei Drittel der vollzogenen Strafe die Möglichkeit auf eine Bewährungsaussetzung. Deshalb nutzen Strafverteidiger diesen Trick um eine Bewährungsaussetzung aus dem MRV früher zu erreichen, als aus dem normalen Strafvollzug. Also der Bundesgesetzgeber ist hier der „Schuldige“ und FDP-Minister Buschmann in der Pflicht.
Tatsächlich will die „Ampelregierung“ nun § 64 im Strafgesetzbuch neu formulieren. Künftig soll die Unterbringung im MRV nur noch bei einer „Substanzkonsumstörung“ möglich sein – nicht mehr ausreichend wäre der „Hang“ zum übermäßigen Konsum berauschender Mittel. Das Land wird somit drei Jahre den „Faulen Pelz“ brauchen, danach sollten die vorhandene Kapazität in den Kliniken wieder reichen. RNZ 8.2.22