Kontrolle der E-Auto Ladeplätze durch Ordnungsdienst

Wir sind froh, dass in den Schwetzinger Parkhäusern kein fest reservierter Stellplatz in den Parkhäusern zugewiesen wird. Wir sind Dauerparker zu einem attraktiven monatlichen Mietpreis. Wenn wir es mit den Preisen in Heidelberg vergleichen, ist das sehr sozial und gerecht. Dafür ist der Flächenverbrauch durch ein atmendes System in den Parkhäusern gering und verträglich. Hätte jeder Dauerparker einen festen Stellplatz müsste die Stadt weitere Parkhäuser bauen.

Natürlich kommt es unter dem Jahr drei viel Mal zu Situationen, in denen für uns Dauerparker nicht sofort ein Parkplatz zur Verfügung steht. Das betrifft einige Sonntage und sonnige Tag zur Kirschblüte. Wir sollten das tolerieren und einkalkulieren. In der Parkraumbewirtschaftung ist durch den Anwohnerausweis auch kein Parkplatz garantiert.

Was aber gar nicht geht und so geschehen am Kirschblütensonntag ist, dass Verbrenner auf E-Auto Ladeplätzen parken. „Wer mit einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor auf einem Parkplatz mit Elektroauto-Ladesäule steht, muss ab dem 28. April 2020 mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.“ So steht es im Bußgeldkatalog und es wäre schön, wenn der Ordnungsdienst auch an solchen Tagen einmal einen Blick in die städtischen Parkgaragen werfen würde. SZ 9.4.22

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