Eine BI gegen Bahnlärm in Schwetzingen ist genauso sinnvoll, wie eine BI gegen die Abholzung von Wald. Es geht um Naturschutz und um den Schutz des Menschen. Schwetzingen ist stark mit Lärm belastet, weil umgeben von Bahnstrecken und Autobahnen. Die Lärmbelastung gehört zu den höchsten in BaWü. Schwetzinger Bürger hören tagtäglich hunderte von LKW´s und Güterzügen – in der Nacht wie am Tag. Und zwischen Plankstadt und Eppelheim „kämpfen“ jetzt Bürger für die Erhöhung des Lärmpegels in Schwetzingen, frei nach dem Motto: „Heiliger Sankt Florian / Verschon’ mein Haus, zünd’ and’re an!“
Die BI „keine Bahntrasse“ schlägt vor, durch „höchste Effizienz in der Auslastung auf digitale Weise“ eine Verdoppelung des Schienenverkehrs in Schwetzingen zu erreichen. Dabei haben sie „hochkarätige Experten zurate gezogen“, war zu lesen. Wenn man das kopfschüttelnd liest, könnte man denken, die Bahn-Planer seien alle nur Dilettanten. Ebenso wird beklagt, dass Die Bahn nicht diskussionsoffen wäre und im Monolog agiere. Man fasst sich an den Kopf und fragt sich, seit wann die BI sich denn mit dem Thema befasst hat. Es geht hier um die Transversale Rotterdam-Genua:
1996 hatte Berlin der Schweiz im Vertrag von Lugano zugesichert, die wichtigen und viel befahrenen Schienenabschnitt um zwei Spuren auf vier zu erweitern. Damit bekäme der Güterverkehr eigene Gleise und müsste sich nicht wie derzeit dem Personenverkehr unterordnen. Über 1300 Kilometer soll eine moderne Schienenachse dafür sorgen, dass mehr Fracht von Lastwagen auf Züge verlagert wird. Doch während die Schweizer Tunnel durch die Berge bohrten, ist die deutsche Seite mit der Anschlussstrecke in der Ebene erheblich im Verzug. Der politische Wille hat gefehlt und Bürgerproteste verzögern den Bau.
Ich kann es gut verstehen, wenn die Schweizer über den Stillstand in Deutschland nur noch den Kopf schütteln. Die Schweiz bohrt für viele Milliarden Tunnel durch die Alpen. Und wir hinken beim oberirdischen Ausbau Jahre und Jahrzehnte hinterher. Die meisten Deutschen wünschen sich zwar mehr Güterverkehr auf der Schiene. Doch nur, solange sie selbst nicht von der Streckenführung persönlich betroffen sind. Ein Detail: Sieben Jahre – von 2009 bis 2017 – dauerte es in Freiburg im Breisgau, bis sich die Bahn mit zahlreichen Bürgerinitiativen auf ein verbessertes Schallschutzkonzept geeinigt hatte.
Man kann nur hoffen, dass die angesprochenen Bundestagsabgeordneten das vorbereitende Verfahren nach Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz ernst nehmen. Der Deutsche Bundestag kann Verkehrsinfrastrukturprojekte abweichend von § 18 Abs.1 Satz 1 AEG durch ein Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts zulassen. Für die Zulassung wird vor Einleitung des Gesetzgebungsverfahrens ein vorbereitendes Verfahren durchgeführt. Bei den Verkehrsinfrastrukturprojekten der Schiene ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Durchführung dieses vorbereitenden Verfahrens zuständig.
SZ 8.10.22