Was hat die da im Rathaus geritten? Unwissenheit, Kleindenkertum, Beratungsresistenz oder nur einfach, wie bei Bayern München: „Mia san mia“? Mir tut ein Ministerium leid, dass seine eigenen Räume nicht beziehen darf und deshalb gefährliche Straftäter auf freien Fuß setzen muss. Zu guter Letzt hat sich die Vernunft durchgesetzt, denn kein Minister und keine Klinik ist schuld an dem „Fast“-Versagen. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber nach Paragraf 64 StGB vorsieht, dass Strafgerichte zwingend eine Unterbringung von Straftätern anordnen darf, wenn eine treibende oder beherrschende Neigung zu Rauschmitteln besteht. Die psychiatrische Diagnose einer Störung durch psychotrope Substanzen fordert das Gesetz aber nicht. Und hier ist das Problem! So werden dem Maßregelvollzug in erheblichem Umfang Patienten zugewiesen, bei denen keine eindeutige Abhängigkeitserkrankung vorliegt, sondern eher ein missbräuchlicher Drogenkonsum. Vorteil für den Straftäter: Nach „erfolgreich“ durchlaufener Therapie werden sie häufig früher in die Freiheit entlassen als aus einer Haftanstalt. So ist lange bekannt, dass die bisherigen Formulierungen im Gesetz dazu führen, dass Straftäter in den Maßregelvollzug kommen, die dort nicht unbedingt hingehören. Aber die Ampelkoalition will jetzt den Paragraf 64 enger fassen. Die Anforderungen an den erforderlichen „Hang“ zum übermäßigen Rauschmittelkonsum werden zu diesem Zweck erhöht. Das neue Gesetz könnte dann voraussichtlich zum 1. Juli oder spätestens zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft treten.